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18.03.2009
Abkommen über den Gebührennachlass für EU Gemeinschaftsmarken

Die europäische Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten des Gebührenkomitees haben einen Nachlass der Eintragungsgebühren für Gemeinschaftsmarken um 40 % bewilligt.

„Die Eintragungsgebühren werden auf Null festgesetzt und es wird eine kleine ausgleichende Erhöhung der Anmeldegebühren geben, um den Prozess zu vereinfachen. Die Gebühr für eine Gemeinschaftsmarke, die per Brief oder Fax angemeldet wird, wird 1.050 Euro betragen, für eine elektronisch angemeldete Gemeinschaftsmarke wird sie 900 Euro betragen. Die neue Gebühr für eine Anmeldung, die über das Madrider Protokoll angemeldet wird, wird 870 Euro betragen“, so die Pressestelle des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt HABM. Von diesem Gebührennachlass sollen vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen profitieren.

In wenigen Wochen soll der Entwurf dieser Regelung zur Annahme durch das Komitee vorbereitet sein. Der Gebührennachlass wird am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

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