Am 01. Januar trat für die Europäische Gemeinschaft die Genfer Akte des Haager Abkommens, das ein System für die internationale Registrierung von Geschmacksmustern schafft, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht für Anmelder die Möglichkeit mit einer einzigen Anmeldung nicht nur Schutz innerhalb der EU durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu erhalten, sondern auch in denjenigen Ländern, die Mitglieder der Genfer Akte sind.
Dies führt zu einer Vereinfachung des Verfahrens und im Verwaltungsbereich sowie zu einer Senkung der Kosten für internationalen Schutz.
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