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01.01.2006
DPMA akzeptiert Einzelhandelsdienstleistungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird ab sofort in Klasse 35 die Eintragung von "Einzelhandelsdienstleistungen" für Markenanmeldungen zulassen.

Die Waren oder der Bereich der Waren, auf den sich diese Dienstleistungen beziehen, sollen dabei nach Möglichkeit durch Oberbegriffe oder Klassenziffern konkretisiert werden. So wird das DPMA allgemeine Formulierungen wie "Einzelhandelsdienstleistungen etwa im Bereich Bekleidung" oder auch "Einzelhandelsdienstleistungen mit Waren der Klasse 25" künftig zur Eintragung zulassen. Es ist nicht erforderlich, alle Waren, mit denen die Einzelhandelsdienstleistungen erbracht werden, im Einzelnen aufzulisten.

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