Die Erstreckungsvereinbarung zu Europäischen Patenten, die am 13. Februar 2009 zwischen der Europäischen Patent Organisation und Montenegro geschlossen wurde, wird ab dem 1. März 2010 in Kraft treten.
Infolgedessen wird es ab diesem Zeitpunkt möglich sein, den Schutz Europäischer Patentanmeldungen und Patente auf Antrag auf Montenegro zu erstrecken. Die Erstreckung für Montenegro ist auf jede europäische und internationale Patentanmeldung anwendbar, die am 1. März oder nach dem 1. März eingereicht wird. Dies gilt allerdings nicht für eingereichte Anmeldungen vor diesem Datum oder für europäische Patente, die aus derartigen Anmeldungen resultieren.
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