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22.10.2006
EU-Parlament zur Patentpolitik

Das Europäische Parlament hat in einem Entschließungsantrag zur europäischen Patentpolitik einerseits festgestellt, dass ein effizientes Patentsystem für die Innovationsstrategie der EU wichtig ist, dass aber andererseits offensichlich zu große Selbständigkeit der Mitgliedsstaaten in dieser Frage kritisch gesehen wird. Entsprechend wird gefordert, Änderungen am geplanten Streitregelungsprotokoll durchzusetzen und die Kompetenzen auf diesem Gebiet zu klären.

Text der Entschließung:

Entschließung des Europäischen Parlaments zur künftigen Patentpolitik in Europa B6‑0522/2006

Das Europäische Parlament,

– in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 24. Juni 1997 über das Gemeinschaftspatent und das Patentschutzsystem – Förderung der Innovation durch Patente (KOM(1997)0314),
– in Kenntnis der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2005 über die Patente für biotechnologische Erfindungen,
– unter Hinweis auf die von der Europäischen Kommission am 9. Januar 2006 eingeleitete Konsultation über die künftige Patentpolitik in Europa,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Mängel der Gemeinschaftspatentvorschläge wohl kaum in naher Zukunft behoben werden,
B. in der Erwägung, dass ein effizientes, wettbewerbsfähiges und kosteneffektives Patentsystem, das allen offen steht, eine Hauptforderung der Lissabonner Strategie für eine wettbewerbsfähige, wissensgestützte Gesellschaft und von grundlegender Bedeutung für das Gedeihen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der großen Unternehmen ist,

1. fordert die Kommission dringend auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, um die Patentsysteme und die Systeme zur Beilegung von Patentstreitigkeiten in der EU zu verbessern, wozu auch die Teilnahme an weiteren Diskussionen über das Europäische Übereinkommen über Patentstreitigkeiten (EPLA) und der Beitritt zum Münchner Übereinkommen sowie die Überprüfung der Gemeinschaftspatentvorschläge gehört; ist im Zusammenhang mit dem EPLA der Ansicht, dass der vorgeschlagene Text erheblich verbessert und ein zufrieden stellender Vorschlag für die Verfahrensordnung des EPLA-Gerichts vorgelegt werden muss;

2. fordert, dass der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments aufgefordert wird, eine Interimsstellungnahme zu den EU-bezogenen Aspekten des möglichen Abschlusses des EPLA durch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf Überlappungen zwischen dem EPLA und dem gemeinschaftlichen Besitzstand (Acquis communautaire) vorzulegen und die Rechtsetzungskompetenzen in diesem Bereich zu klären;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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