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27.11.2007
EU tritt Genfer Akte des Haager Abkommens zum Schutz von Geschmacksmustern bei

Mit Wirkung zum 01.01.2008 wird die Europäische Union Mitgliedsstaat des Haager Abkommens zum Schutz von Geschmacksmustern, und zwar im jüngsten Teil der Verträge, nämlich der Genfer Akte.

Damit ist es möglich, den Schutz eines EU-Geschmacksmusters in einfacher Weise auf die Mitgliedsstaaten der Genfer Akte zu erstrecken, unter denen sich Länder wie die Schweiz, Türkei, Ukraine, Singapur, etc. befinden. Insgesamt gehören diesem internationalen Abkommen 25 Länder bzw. Organisationen an.

Im Rahmen des Haager Abkommens ist es für natürliche oder juristische Personen, die einen Sitz in den Mitgliedsstaaten haben oder deren Nationalität besitzen, in einfacher Weise möglich, mit einer internationalen Anmeldung beim Internationalen Büro der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organisation WIPO) in Genf, Schweiz, Geschmacksmusterschutz (Designschutz) in mehreren Ländern erhalten. Dabei ist es nicht erforderlich, vorher eine nationale Anmeldung einzureichen.

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