In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (C-173/04P) hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) die Beschwerde gegen die Entscheidungen des HABM (Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt) und des Gerichts erster Instanz zurückgewiesen, mit denen diese die Eintragung von von acht dreidimensionalen Marken, bei denen es sich um verschiedene Standbeutel für Getränke handelt, abgelehnt hatten.
Das Gericht befand, dass den Standbeuteln die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt.
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