Der chinesische Oberste Gerichtshof hat am 01. Juli 2009 bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit im Zusammenhang mit Paten-, Marken- und anderen geistigen Eigentumsrechten klargestellt, dass für die gerichtliche Überprüfung insbesondere von Patent-, Marken- und Designerteilungsverfahren auch dann die spezialisierten chinesischen IP Gerichte und nicht die allgemeinen chinesischen Verwaltungsgerichte zuständig sind, wenn kein Verletzungsrechtsstreit anhängig ist.
Bislang wurde eine entsprechende Zuständigkeit nur dann für gegeben erachtet, wenn die Rechtsbeständigkeit eines Patents, einer Marke oder eines Designs im Rahmen eines Verletzungsrechtsstreits vom Beklagten in Frage gestellt wurde.
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